NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge

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   Beitrag vom 4. Juni 2025 
News

NoVA-Befreiung für
N1-Fahrzeuge

Fahrzeuge der Klasse N1, die für die Güterbeförderung bestimmt sind, sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bei Übernahme ab 1. Juli 2025 befreit – unabhängig vom Antrieb (Diesel, Benzin, elektrisch oder hybrid).

Das betrifft viele unserer Nutzfahrzeuge von Ford und Fiat, darunter Kastenwagen und Pritschen. Wichtig ist: Das Fahrzeug muss nachweislich der Güterbeförderung dienen und nicht überwiegend zur Personenbeförderung eingesetzt werden.

Voraussetzungen für die
NoVA-Befreiung:

  • Fahrzeug der Klasse N1 (laut Typenschein/Zulassungsschein)
  • Verwendung zur Güterbeförderung
  • Kein überwiegender Einsatz zur Personenbeförderung

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Keine NoVA beim Kauf eines geeigneten Fahrzeugs
  • Unabhängig vom CO₂-Ausstoß oder Antrieb
  • Planungssicherheit für Ihre Fahrzeuganschaffung

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Christina Kargl oder Annalena Reiß.

Sie helfen Ihnen gerne weiter!

 

 

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Europa/Wien
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Christina Kargl
Christina Kargl
Verkauf Fuhrpark & Nutzfahrzeuge
Ford, Fiat



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